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SF 2010 v. Quintender /Cashman SF 2010 v. Quintender /Cashman
SF 2010 v. Jazzman/Stedinger SF 2010 v. Jazzman/Stedinger
Hengst 09 v. Cristallo/Ravallo Hengst 09 v. Cristallo/Ravallo
SF 2011 v. Don Cismo/Don Primero SF 2011 v. Don Cismo/Don Primero
HF 2011 v. Ron Rubin/Dr. Jackson HF 2011 v. Ron Rubin/Dr. Jackson
SF 2011 v. Ron Rubin/Dr. Jackson SF 2011 v. Ron Rubin/Dr. Jackson
HF 2011 v. Dr. Jackson/Sandro Hi HF 2011 v. Dr. Jackson/Sandro Hi
SF 2011 v. Jazzman/Diamond Hit SF 2011 v. Jazzman/Diamond Hit
HF 2011 v. Dr. Jackson/Diamond H HF 2011 v. Dr. Jackson/Diamond H
HF 2011 v. Dr. Jackson/Jazzman HF 2011 v. Dr. Jackson/Jazzman
HF 2011 v. Ron Rubin/Dr. Jackson HF 2011 v. Ron Rubin/Dr. Jackson
Dressurnachwuchs Dressurnachwuchs
Jessica Premienstute Rappe 2008 Jessica Premienstute Rappe 2008
Rasputin Fuchswallach 2008 Rasputin Fuchswallach 2008
San Primero dunkelb. Hengst 2008 San Primero dunkelb. Hengst 2008
Roy Black Rappwallach 2008 Roy Black Rappwallach 2008
Rosandra Prämienstute 2008 Rosandra Prämienstute 2008
Jazz Repp Rappwallach 2008 Jazz Repp Rappwallach 2008
San Rubin Rappwallach 2008 San Rubin Rappwallach 2008
Romee Rappstute 2008 Romee Rappstute 2008
Doktressa Fuchsstute 2007 Doktressa Fuchsstute 2007
Dr. Silvio II brauner Wallach 07 Dr. Silvio II brauner Wallach 07
John Lennon Fuchshengst 2007 John Lennon Fuchshengst 2007
Da Cashi dunkelbr. Stute 2007 Da Cashi dunkelbr. Stute 2007
Jackpott dunkelbr. Wallach 2007 Jackpott dunkelbr. Wallach 2007
Joi Rappwallach 2007 Joi Rappwallach 2007
Dream of Jackson II Wallach 07 Dream of Jackson II Wallach 07
Don Rubin Rapphengst 2007 Don Rubin Rapphengst 2007
Zuchtstuten Zuchtstuten
Sandrina Hit II v. Sandro Hit Sandrina Hit II v. Sandro Hit
Staatsp/Elitestute Ronja Staatsp/Elitestute Ronja
Diamond Queen v. Diamond Hit Diamond Queen v. Diamond Hit
Staatsprämie Donna Rubina Staatsprämie Donna Rubina
Jazz Queen I v. Jazzman Jazz Queen I v. Jazzman
Staatsprämie Dolce Vita I Staatsprämie Dolce Vita I
Diva Rubina I v. Dr. Jackson Diva Rubina I v. Dr. Jackson
Dela Ronja I v. Dr. Jackson Dela Ronja I v. Dr. Jackson
Care for you v. Cashman Care for you v. Cashman
Staatspr/Elitest. Diamantica Staatspr/Elitest. Diamantica
Reitpferde ab 6- jährig Reitpferde ab 6- jährig
Dr. Silvio I 5-jährig Dr. Silvio I 5-jährig
Dominik 6- jährig Dominik 6- jährig
Doktor O 6- jährig Doktor O 6- jährig
Ponystute 11- jährig Ponystute 11- jährig
Jerremy II 9- jährig Jerremy II 9- jährig
Nachzucht Nachzucht
Impressionen Impressionen
Besamungsstation Besamungsstation
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AGB AGB
Kontakt Kontakt
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Zertifikat WIN-1-17-6829
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Die Hengste der QUADRIGA Pferdehaltungs GmbH stehen vom 01. Februar bis zum 31. Juli eines jeden Jahres mit Frischsamen und Tiefgefriersamen zur Verfügung. Samenbestellungen sind Montag bis Freitag bis 10.00 Uhr, am Sonnabend bis 09.00 Uhr, mit der Adresse des besamenden Tierarztes und einer Kopie des Abstammungsnachweises der zu besamenden Stuten unter Telefon 0172 / 910 88 11 bzw. Telefax (03 52 08) 3 999 313 vorzunehmen. Die QUADRIGA Pferdehaltungs GmbH stellt für den Versand von Frischsamen leihweise Transportbehälter zur Verfügung. Diese sind nach der Besamung an das Gestüt zurückzuschicken, andernfalls werden dem Stutenbesitzer 15,- Euro / Container in Rechnung gestellt. Der Samentransport wird durch Kurierdienstunternehmen auf Kosten und Risiko des Stutenbesitzers durchgeführt. Die Kosten für den Frischsamenversand werden gesondert berechnet. Der Samen darf nur für diejenigen Stuten Verwendung finden, die im Samenverwendungsnachweis aufgeführt sind. Bei Verwendung für andere Stuten ist Zustimmung einzuholen. Der mit dem Samen ausgegebene Samenverwendungsnachweis ist auszufüllen und zusammen mit einer Kopie des Abstammungsnachweises der Stute und dem Deckschein umgehend an die Besamungsstation zurückzugeben. Nach Zahlungseingang wird der mit den Deckdaten vervollständigte Deckschein an den Stutenbesitzer zurückgeschickt. Die Decktaxen sind Endpreise inkl. Mehrwertsteuer und sind 14 Tage nach Rechnungslegung ohne Abzüge fällig.
 
§ 2 Bei Besamung der Stuten auf dem Gestüt ist vor der Anlieferung die Boxenbestellung vorzunehmen. Stuten und deren Fohlen, deren Gesundheitszustand auf ansteckende Krankheiten schließen lässt, können abgewiesen werden. Ausreichender Impfschutz muss vorliegen. Besonderheiten bezüglich Fütterung und Haltung der Stuten sind dem Personal mitzuteilen. Die Tagessätze für die Unterbringung von Stuten sind aus der gültigen Preisliste ersichtlich. Fertige Stuten sind innerhalb von zwei Tagen nach Benachrichtigung abzuholen. Zur Besamung sind nur unverdächtige Stuten zugelassen. Als unverdächtig gelten Stuten mit Fohlen bei Fuß nach normalem Geburts- und Nachgeburtsverlauf, die nicht später als acht Wochen nach dem Abfohlen besamt werden, sofern nicht aktuelle klinische Erscheinungen dagegen sprechen. Alle anderen Stuten, auch Maidenstuten, werden erst nach tierärztlicher Unbedenklichkeitsbescheinigung zugelassen. Diese Bescheinigung muss sich aus einer klinisch-gynäkologischen Untersuchung unter Einbezug der mikrobiellen Untersuchung einer Genitalsekretprobe (Tupferprobe aus dem Bereich Muttermund/Gebärmutter) stützen. Der QUADRIGA Pferdehaltungs GmbH ist es freigestellt, einen Tierarzt ihrer Wahl im Namen und auf Kosten des Eigentümers der Stute zur optimalen Ermittlung des günstigsten Zeitpunktes der Bedeckung (Follikelkontrolle) einzusetzen. Die QUADRIGA Pferdehaltungs GmbH kann von mehrfach umrossenden Stuten oder solchen, die keine Rosse zeigen, sowohl Tupferproben zur bakteriologischen Untersuchung entnehmen als auch im gegebenen Falle Behandlung durch den Vertragstierarzt im Namen und auf Kosten des Stutenbesitzers vornehmen lassen. Gleiches gilt in akuten Krankheitsfällen der Stuten bzw. Fohlen.
 
§ 3 Nach zweimaligem Umrossen einer Stute und tierärztlicher Unbedenklichkeit wird dem Stutenbesitzer das Recht eingeräumt, einen anderen Hengst der QUADRIGA Pferdehaltungs GmbH zu nutzen.
 
§ 4 Für Stuten, die nach dem 15. Juli des jeweiligen Jahres erstmalig gedeckt bzw. besamt werden und nicht tragend werden, erhalten im Folgejahr volle Deckgeldfreiheit in der jeweiligen Preisklasse. Sollte ein Hengst mit höher Decktaxe in Anspruch genommen werden, ist die Differenz durch den Stutenbesitzer auszugleichen.
 
§ 5 Die QUADRIGA Pferdehaltungs GmbH und ihre Mitarbeiter haften für Schäden nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten. Der Eigentümer einer zur Bedeckung gebrachten Stute haftet mit Betreten des Grundstückes gegenüber dem Hengsthalter. Er muss alle durch das Pferd oder den Überbringer angerichteten unmittelbaren und mittelbaren Schäden ersetzen und ihn von Ersatzansprüchen Dritter freistellen. Zur Abdeckung des Risikos aus der Tierhalter- und Tierhüterhaftung (§§ 833, 834 BGB) hat der Eigentümer eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und diese gegebenenfalls unverzüglich vorzulegen.
 
§ 6 Es gilt deutsches Recht. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung. Die AGB des Empfängers sind ausgeschlossen, soweit diese etwas anderes als diese AGB vorsehen. Erfüllungsort ist 01471 Radeburg, Gerichtsstand soweit zulässig ist Dresden.
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QUADRIGA Pferdehaltungs GmbH - Telefon: (03 52 08) 3 99 93 10 - Telefax: (03 52 08) 3 99 93 13 Impressum | Kontakt | Sitemap
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